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Menschen helfen - Gesellschaft gestalten.
Als Teil des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und eines der sechs Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege sind wir deutschlandweit aktiv für eine vielfältige Gesellschaft, in der Teilhabe für alle möglich ist.
Unsere Themen
Wir hören zu, erzählen und bewegen. Unsere Mission ist Grundlage unserer Arbeit und spiegelt sich in den vielfältigen Themen von A wie Arbeitskräftegewinnung bis Z wie Zukunft Wohlfahrt wider.
Wir beraten und qualifizieren unsere Mitgliedsverbände, werben Finanzmittel ein, suchen Kooperationspartnerschaften und bemühen uns um anwaltschaftliche Interessenvertretung.
Mit den Referentenentwürfen für die GEAS-Anpassungsgesetze soll der deutsche Rahmen für die Umsetzung der Reform des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) geschaffen werden. Die DRK-Stellungnahme konzentriert sich auf die darin enthaltenen Maßnahmen der Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentziehungen, die in jedem Stadium des Asylverfahrens möglich sein sollen.
Das DRK begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung mit 18-monatiger Dauer einführen zu wollen. Gleichwohl im Rahmen des Gesetzesverfahrens bereits einige wichtige Anpassungen zur Umsetzung erfolgten, gibt es bestehenbleibende Änderungserfordernisse.
Der Druck in sozialen Einrichtungen steigt: Mehr Bedarf an Betreuung, Pflege und Beratung trifft auf knappe Mittel für notwendige Transformationen. Das geplante Sondervermögen Infrastruktur bietet die Chance, die Freie Wohlfahrtspflege zukunftsfähig zu machen.
Mit den Referentenentwürfen für die GEAS-Anpassungsgesetze soll der deutsche Rahmen für die Umsetzung der Reform des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS) geschaffen werden. Die DRK-Stellungnahme konzentriert sich auf die darin enthaltenen Maßnahmen der Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentziehungen, die in jedem Stadium des Asylverfahrens möglich sein sollen.
Das DRK begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, eine bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung mit 18-monatiger Dauer einführen zu wollen. Gleichwohl im Rahmen des Gesetzesverfahrens bereits einige wichtige Anpassungen zur Umsetzung erfolgten, gibt es bestehenbleibende Änderungserfordernisse.
Der Druck in sozialen Einrichtungen steigt: Mehr Bedarf an Betreuung, Pflege und Beratung trifft auf knappe Mittel für notwendige Transformationen. Das geplante Sondervermögen Infrastruktur bietet die Chance, die Freie Wohlfahrtspflege zukunftsfähig zu machen.